Lübeck (nr/sst/ma). Mit der Verfassunggebenden Synode erreicht das Vorhaben„Evangelische Kirche im Norden“ eine neue Phase. Den 270 Synodalen aus Mecklenburg, Nordelbien und Pommern ist mit der Einladung zur Tagung vom 29. bis31. Oktober 2010 in Lübeck- Travemünde der Entwurf der Verfassung und dasEinführungsgesetz für die Nordkirche vorgelegt worden. Im Rahmen dieser Tagung können die Kirchenparlamentarier in der ersten Lesung die wesentlichen Rechtsgrundlagen der „Nordkirche“ diskutieren.
Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verfassung, Prof. Dr. Peter Unruh, schilderte am 22.Oktober in Lübeck die wesentlichen juristischen Details des Verfassungsentwurfs. „Gemeinsame Zielbestimmung der Arbeitsgruppen war es, eine „schlanke“ Kirchenverfassung zu erarbeiten, die gleichwohl in wesentlichen Bestimmungen die theologischen Grundlagen und kirchlichen Besonderheiten hervorhebt“, so Prof. Unruh. Vor dem Hintergrund der zum Teil kontroversen Diskussionen zum Kirchenbild, die sich zum Beispiel an den Themen „Amt und Gemeinde“ und „Status der Dienste und Werke“ entzündet hatten, könne der Entwurf als kirchenpolitisch ausgewogen und als taugliche Grundlage für die erste Lesung in der Verfassunggebenden Synode sowie für den sich anschließenden Beratungsprozess gelten.
Prof. Unruh wies auch auf das zur Abstimmung vorgelegte Einführungsgesetz zurVerfassung der Nordkirche hin. In ihm werden beispielsweise Vorkehrungen für die Wahrnehmung der kirchenleitenden Funktionen getroffen für den Zeitraum vor der Wahl und Einführung einer Landesbischöfin beziehungsweise eines Landesbischofs und dem Amtsantritt einer von der ersten „Nordkirchen“-Landessynode gewählten Kirchenleitung. Das Gesetz enthält auch den Entwurf einer Kirchengemeindeordnung, damit bereits zu Beginn der „Nordkirche“ ein vollständiges Bild des verfassungsrechtlichen Rahmens für die Betätigung der Kirchengemeinden gezeichnet werden kann. Part des Entwurfs ist auch ein Finanzgesetz, damit schon frühzeitig Klarheit über die zukünftige Finanzverteilung besteht.
Der Präses der Mecklenburgischen Synode, Heiner Möhring, verwies in der Pressekonferenz auf den sich anschließenden umfangreichen Beteiligungsprozess, in dem sich alle interessierten Gemeindeglieder in den drei Kirchen beteiligen könnten. „Dabei wird es um ganz unterschiedliche Fragen gehen, angefangen vom Namen der zukünftigen Kirche bis hin zu Einzelheiten des Zusammenlebens in einer Kirchengemeinde.“ Möhring zeigte sich zuversichtlich, dass am Ende der Beratungszeit ein Ergebnis stehe, mit dem es gelänge, das Evangelium von Jesus Christus den Menschen im Land nahe zu bringen.
Der Präses der Synode der Pommerschen Kirche, Dr. Rainer Dally, hob hervor, dass für die „Nordkirche“ eine „wirklich neue Grundordnung konzipiert wurde“. „Die Verlegung des Sitzes des Leitenden Bischofs der Nordkirche nach Schwerin stellt einen bedeutsamen Beitrag zur Überwindung des in vielen Herzen immer noch vorhandenen Grenzgefühls zwischen Ost und West dar“, so Dally.
Die drei Landeskirchen reagieren mit dieser Neubildung auf zukünftige Herausforderungen, denen sie sich auf gleiche Weise gegenübergestellt sehen: Die Entchristlichung beziehungsweise Entkirchlichung der Gesellschaft in Stadt und Land sowie die demografische Entwicklung erfordern eine Kräftebündlung nach oben, um unten Kräfte freizusetzen. Das heißt, auf der Ebene der Verwaltung werden Kosten gespart, um in der Fläche die Versorgung in den Gemeinden zu sichern. Hiermit werden Strukturen geschaffen, die die Kirche einen guten und Sicherheit gebenden Arbeitgeber bleiben lässt.
Eine Schwerpunktaufgabe, die sich jetzt schon abzeichnet, wird die Zuwendung zu Menschen sein, die jeden Kontakt zum kirchlichen Leben verloren haben. Dies hat die Gemeinsame Kirchenleitung mit dem Beschluss zur Gründung der „Arbeitsstelle für den Dialog mit Menschen ohne konfessionelle Bindung“ in Rostock Anfang 2011 bereits zum Ausdruck gebracht. Da in keinem anderen Gebiet der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mehr Menschen Urlaub machen als in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, sieht die zukünftige Evangelische Kirche im Norden hierin eine besondere Herausforderung für die Gestaltung kirchlicher Arbeit.